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Einweg-Kunststoffverbot der EU – Das sollten Sie wissen

Ab dem 03.07.2021 gilt das Einweg-Kunststoffverbot des deutschen Bundeskabinetts in Kraft. Dadurch wird den EU-Richtlinien entsprochen. Welche Bereiche dadurch betroffen sind und was dieses Verbot bedeutet erklären wir Ihnen in Kurzform in unserem Blogbeitrag.

Was ist das Einweg-Kunststoffverbot?

Das Einweg-Kunststoffverbot richtet sich an die Lebensmittelindustrie der EU und verbietet das Inverkehrbringen von Einwegverpackungen aus Kunststoff, Bioplastik und Styropor (EPS). Der Handel mit diesen Produkten bleibt weiterhin erlaubt, aber die Produktion ist ab dem 03.07.2021 in Deutschland verboten. Das Verbot gilt auch europaweit.

Welche Einweg-Verpackungen sind betroffen?

Allgemein ist Einwegbesteck und Einweggeschirr aus Plastik verboten. Dazu zählen auch Trinkhalme oder Rührstäbchen. Das Verbot umfasst zudem sämtliche Einweg-Produkte aus biobasiertem oder biologisch abbaubarem Kunststoff, wie Teller, Becher oder Besteck.
Verboten sind auch ToGo- und andere Lebensmittelverpackungen aus Pappe, die mit Kunststoff überzogen sind oder aus einem kleinen Anteil aus Kunststoff bestehen.
Zusätzlich ist die Produktion von ToGo-Verpackungen, Fast-Food-Verpackungen und Einmal-Lebensmittelbehältern aus Styropor (EPS) verboten.
Noch einmal: Der Handel mit Lagerbestand bleibt weiterhin gestattet aber Neuwaren dürfen nicht mehr produziert und in Umlauf gebracht werden.

Warum wurde das Einweg-Plastikverbot erteilt?

Der vor vielen Jahren entstandene Trend von Speisen zum Mitnehmen oder von Essensbestellungen über den Lieferservice ist inzwischen fester Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden. Die dafür notwendigen Außerhausverpackungen sind nur für den Einmalgebraucht gemacht und verursachen große Mengen Verpackungsmüll. Teilweise landet dieser Müll in der Natur oder im Meer. Um diese Müllmenge zu reduzieren hat die EU beschlossen, dass keine weiteren Einmalverpackungen für den Lebensmittelkonsum aus den genannten Materialien hergestellt werden dürfen. Der erhoffte Effekt ist hierbei die Verbesserung der Lebensräume im Meer und in der Natur.

Welche Einwegverpackungen können alternativ in der Lebensmittelbranche verwendet werden?

Da der Bedarf an Außerhausspeisen und ToGo-Getränken durch das Einweg-Kunststoffverbot nicht abnimmt bieten wir Ihnen passende Alternativprodukte an. Diese werden teilweise noch von uns – gemeinsam mit unseren Herstellern und Lieferanten – entwickelt. In den nächsten Wochen werden wir diese Artikel schrittweise in unser Sortiment integrieren, damit Sie weiterhin Ihre Kunden im Außerhausverkauf bedienen können.
Übrigens: Laut aktuellen Angaben unserer Hersteller sind Styropor-Verpackungen aus dem Material XPS noch erlaubt und fallen nicht unter das Verbot über EPS-Verpackungen.

Das Einweg-Kunststoffverbot kurz zusammengefasst

Das Einweg-Kunststoffverbot tritt am 03.07.2021 in Kraft und betrifft die Lebensmittelindustrie. Verboten ist das Inverkehrbringen von Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus Bioplastik. Dazu gehören auch Trinkhalme und Rührstäbchen. Außerdem ist die Produktion von ToGo Bechern und anderen Einweg-Behältern aus Styropor (EPS) verboten.
Der Handel mit Lagerbestand, welcher vor dem 03.07.2021 gekauft wurde bleibt weiterhin erlaubt. Nur die Neuproduktion ist ab diesem Datum in Deutschland verboten. Das Verbot gilt europaweit. Alternativprodukte existieren bereits auf dem Markt und sind auf Anfrage erhältlich. Treten Sie mit uns in Kontakt für nähere Informationen zu möglichen Alternativ-Einwegverpackungen!

 

Quelle: Nachhaltigkeitspolitik der deutschen Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390
Foto: Deutsche Bundesregierung

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